Termine & Organisation
Praxisorganisation
Versichertenkarte
Bitte bringen Sie zu jedem Besuch Ihre Versichertenkarte der Krankenkasse und falls vorhanden eine Überweisung mit. Sollte sich im Laufe eines Behandlungsquartals Ihre gesetzliche Zuzahlung ändern und Sie eine entsprechende Befreiungskarte von Ihrer Krankenkasse erhalten, legen Sie uns diese bitte bei Ihrem nächsten Besuch vor.
Termine
Wir führen eine Bestellpraxis und bitten Sie darum, im Rahmen unserer Sprechzeiten, telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Unser Ziel ist es, unsere „Terminpatienten“ nicht lange warten zu lassen. In Fällen, die noch am gleichen Tag einer ärztlichen Konsultation bedürfen, rufen Sie uns bitte möglichst zu Beginn der Sprechstunde an, dann können wir Ihnen einen Zeitraum nennen, innerhalb dessen wir Sie behandeln. Auf diese Weise reduziert sich die Wartezeit für Sie. Notfallpatienten werden entsprechend der Dringlichkeit immer vorgezogen. Bitte haben Sie Verständnis, wenn es dadurch einmal zu längeren Wartezeiten kommen sollte. Unbestellte Patienten werden selbstverständlich ebenfalls behandelt, müssen allerdings mit erheblich längeren Wartezeiten rechnen.
Wiederholungsrezepte
Wenn wir im Quartal Ihre Chipkarte bereits eingelesen haben, können Sie Ihre Folgerezepte gern telefonisch bestellen und am Nachmittag problemlos mit Ihrer Chipkarte in der Apotheke abholen (e-Rezept). Hilfsmittelrezepte (Rezepte für Bandagen, Orthesen, Blutzuckerteststreifen, Nadeln, Verbandsmaterial etc. BTM-Rezepte müssen weiterhin in der Praxis abgeholt werden.)
Laboruntersuchungen
Blutentnahmen werden morgens zwischen 7.30 und 8.30 Uhr durchgeführt. Falls nichts anderes vereinbart ist, erscheinen Sie bitte nüchtern. Andere Laborzeiten sind nach Rücksprache mit den Mitarbeiterinnen in Ausnahmefällen möglich.
Hausbesuche
Hausbesuche werden nur bei bestehender medizinischer Notwendigkeit durchgeführt. Die personelle und technische Ausstattung der Praxis ermöglicht in vielen Fällen eine bessere und gezieltere Diagnostik als dies bei Hausbesuchen gewährleistet werden kann. Oft findet sich doch eine Möglichkeit in die Praxis zu kommen. Solche „Notfallpatienten“ werden selbstverständlich bevorzugt behandelt, wenn das Krankheitsbild dies erfordert.